Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 23.06.2015 - S 62 R 75/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
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- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 mwN).Dabei kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit bezüglich der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 29).
Bei dieser Ausgangslage sei nur ergänzend angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung angesichts zunehmender Freiheiten bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeitgestaltung, die im Zuge moderner Entwicklungen der Arbeitswelt auch Arbeitnehmern eingeräumt werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Grünbuch Arbeiten 4.0, 2015, S 64 ff; hierzu zB Bissels/Meyer-Michaelis, DB 2015, 2331 ff) auch zu prüfen sein wird, ob Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft zukünftig nur dann als Indiz für Selbstständigkeit angesehen werden können, wenn gerade hieraus verbesserte Verdienstchancen erwachsen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).
- BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Jedenfalls der für Statusentscheidungen zuständige 12. Senat des BSG orientiert sich nicht mehr an dieser Rechtsprechung, weil eine Abhängigkeit der Statuszuordnung vom rein faktischen, nicht rechtlich gebundenen und daher jederzeit änderbaren Verhalten der Beteiligten mit dem bereits oben beschriebenen Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände ebenfalls nicht in Einklang zu bringen ist (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 27). - BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Feststellungsklagen dürfen mithin nicht auf eine Feststellung ausgerichtet sein, die auch durch einen Verwaltungsakt geregelt wurde oder geregelt werden kann (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 65/11 R -, BSGE 110, 75).
- BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten und Arbeitnehmer der Gesellschaft hingegen Sache der laufenden Geschäftsführung, nicht dagegen der Gesellschafterversammlung (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - Rn. 28, juris). - BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R
Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Andernfalls stünde es nämlich gerade bei kleinen (Familien-)Unternehmen im freien Belieben der Beteiligten, durch zweckgerichtete Angaben zur tatsächlichen Stellung des Betroffenen im Unternehmen Sozialversicherungspflicht zu begründen oder auszuschließen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 R 1/15 R -, juris). - BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 29/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Auch im sozialgerichtlichen Verfahren ist ausgehend von der entsprechend anzuwendenden Regelung des § 43 Abs. 2 VwGO die grundsätzliche Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 10 LW 6/00 R -, BSGE 90, 215; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 29/10 R -, BSGE 110, 20). - BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Zusammentreffen von Rente mit Einkommen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Auch im sozialgerichtlichen Verfahren ist ausgehend von der entsprechend anzuwendenden Regelung des § 43 Abs. 2 VwGO die grundsätzliche Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 10 LW 6/00 R -, BSGE 90, 215; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 29/10 R -, BSGE 110, 20). - BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257-268, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17). - BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633.). - BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R
Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 2/9 R 370/15
Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung geht der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -). - BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
- BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R
Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - …